Prävention

 

Schutzkonzept zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch im Bereich der Kirchenmusik in der Erzdiözese Freiburg

Die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sieht vor, dass jeder Rechtsträger im Hinblick auf seine Arbeitsbereiche ein institutionelles Schutzkonzept erstellen soll. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Bezirkskantoren unter der Leitung von DKMD Godehard Weithoff hat dazu in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt in einem mehrjährigen Prozess die Risiken in den verschiedenen Arbeitsbereichen unserer Einrichtung analysiert, die ein übergriffiges Verhalten möglicherweise begünstigen. Wir haben daraus Konsequenzen abgeleitet und Maßnahmen erarbeitet, wie wir diese Risiken minimieren können. In diesem Institutionellen Schutzkonzept fassen wir zusammen, welche Wege wir gehen, welche Maßnahmen wir ergreifen und welche Standards bei uns gelten, um unser Ziel, eine sichere Einrichtung zu sein, zu erreichen. Für die Arbeit des Amtes für Kirchenmusik und die überregionalen Aufgabenbereiche von Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren sowie Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit diözesanem Zusatzauftrag sind diese Standards verbindlich. Darüber hinaus enthält es Richtlinien für die Tätigkeit von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Gemeindedienst, die – den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst – in die Schutzkonzepte der einzelnen Kirchengemeinden übernommen werden sollen.